Allgemeine Reisebedingungen

  1. Abschluss des Reisevertrages
  2. Bezahlung
  3. Gegenstand des Reisevertrages
  4. Leistungs- und Preisänderungen
  5. Bearbeitungsgebühr
  6. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
  7. Reiseunterlagen
  8. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen und Ersatzperson
  9. Haftung von Geoplan
10. Mitwirkungspflicht der Reisenden
11. Rückflugbestätigung
12. Nennung der Fluggesellschaft
13. Allgemeines

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Geoplan Touristik GmbH, Amalienstrasse 14, 12247 Berlin (nachstehend Geoplan oder Reiseveranstalter genannt), den Abschluss eines oder mehrerer Reiseverträge auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen, die schon für die Anbahnung eines Reisevertrages gelten, verbindlich an. Das Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages erfolgt durch die Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er durch gesonderte und ausdrückliche Verpflichtung eine derartige Verpflichtung übernommen hat.

1.2 Der Reisevertrag kommt durch die Annahme durch Geoplan und nicht durch ein Reisebüro/Buchungsstelle zustande, da letztere Reisen lediglich vermitteln. Ein Reisebüro/ Buchungsstelle ist nicht berechtigt, von den Leistungsbeschreibungen und den Reisebedingungen abweichende Zusagen zu machen. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung, die auch in Form einer Rechnung erfolgen kann, vom Inhalt der Anmeldung ab, stellt dies ein neues Angebot dar, an das Geoplan 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn innerhalb dieser Bindungsfrist die Annahme durch den Kunden erklärt wird, was auch durch schlüssiges Handeln, wie z.B. Anzahlung und/oder Zahlung erfolgen kann.

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2. Bezahlung

2.1 Bei Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k III BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Gesamtprä- mie für eine ggf. abgeschlossene Reiseversicherung ist unmittelbar bei Abschluss zu zahlen. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Sofern Lastschriftverfahren angeboten wird und Sie Ihr Einverständnis dazu erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Abreise ist der Gesamtreisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. Entgegen § 651 k IV Satz 3 BGB sind Reisevermittler nicht zur Annahme von Zahlungen berechtigt.

2.2 Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung übersandt.

2.3 Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch Geoplan.

2.4 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Reisende auch nach Mahnung nicht, kann Geoplan vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Geoplan kann für diesen Fall Stornogebühren gemäß 8. verlangen.

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3. Gegenstand des Reisevertrages

3.1 Inhalt und Umfang des Reisevertrages ergeben sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung, sowie den allgemeinen Informationen im Katalog und den Angaben in den entsprechenden Passagen der allgemeinen Reisebedingungen.
Geoplan weist darauf hin, dass für die Richtigkeit der Angaben in den dem Kunden unter Umständen übermittelten Prospekten von Hotels bzw. Fremdenverkehrsverei- nen, auf deren Herstellung Geoplan keinen Einfluss hat, keine Haftung übernommen werden kann.

Geoplan weist ausdrücklich darauf hin, dass in sämtlichen Zielgebieten zur Unterbringung der vielen Reisegäste die Unterkünfte und die touristische Infrastruktur verbessert werden. Dies ist unausweichlich mit Arbeiten an Hochbauten, Straßen- und Tiefbauten sowie Reparatur-, Ausbesserungs- und Pflegearbeiten an Landschutzund Strandanlagen verbunden. Es ist also durchaus möglich, dass sich Bauarbeiten, Strandplanierungen usw. auch in unmittelbarer Nachbarschaft des jeweiligen Aufenthaltsortes ergeben. Jeder Reisende muss auch mit Orts- und Landesüblichkeiten rechnen, wie z.B. mit Besonderheiten bei örtlichen Fest- und Feierzeiten, der z.B. meist sehr einfachen und ölreichen oder scharf-gewürzten Mahlzeiten. Mahlzeiten können auch in Form eines Buffets angeboten werden, so dass mit Bedienung nur bei ausdrücklicher Zusage gerechnet werden kann. Es ist allgemein bekannt, dass aufgrund unterschiedlicher Mentalität der Bevölkerung in den Urlaubsländern Dienstleistungen nicht immer mitteleuropäischen Maßstäben entsprechen. Jeder Reisende sollte sich also über das von ihm gewählte Reiseland vor Buchung ausführlich informieren.

3.2 Die von Geoplan vorgenommenen Bewertungen müssen nicht mit evtl. staatlichen oder örtlichen Klassifizierungen, z.B. für Unterkünfte und örtliche Saisonzeiten, übereinstimmen.
Die Bewertung der einzelnen Hotels entspricht den landestypischen Bewertungskriterien und kann je nach Ausstattungsmerkmal und Mentalität des Zielgebietes differieren. In der Regel sind Einzelzimmer in Ausführung und Größe einfacher bzw. kleiner als Doppelzimmer, was ebenso vertragsgemäß ist, wie die Zurverfügungstellung eines Doppelbettes (sog. französische Liege) anstelle zwei einzelner Betten. Es kann auch nicht erwartet werden, dass in jedem Hotel Serviceleistungen, wie z.B. Liegestühle, Sonnenschirme, Sporteinrichtungen, Sportgeräte usw., jederzeit jedem zur Verfügung stehen, da z.B. in einem 200-Betten-Hotel keine 200 Liegestühle oder 200 Surfbretter vorhanden sind. Beheizung von Räumlichkeiten und Swimmingpools sind in südlichen Ländern in der Regel nicht zu erwarten und sind insbesondere abhängig von örtlichen Heizperioden. Telefone in den Zimmern sind in der Regel Haustelefone, so dass Ortsund Ferngespräche über eine Telefonzentrale vermittelt werden. Die Mitnahme von Tieren in Transportmitteln und Unterkünften ist nur auf gesonderte Anfrage und mit Bestätigung durch Geoplan evtl. möglich.

3.3 Geoplan weist darauf hin, dass Leistungen aus diesem Katalog jederzeit ohne Buchung einer zusätzlichen Flugleistung bei der Geoplan vereinbart werden können.

3.4 Sonderwünsche werden nur entgegengenommen, wenn diese als verbindlich bezeichnet werden. Geoplan ist in einem solchen Fall bemüht, dem Wunsch nach z.B. Meerblick, ruhigem Zimmer, Unterbringung in oberen Stockwerken, Balkonen usw. zu entsprechen. Soweit Sonderwünsche verbindlich sein sollen, bedarf es einer schriftlichen Bestätigung seitens Geoplan sowie einer Aufführung des Sonderwunsches in der Auftragsbestätigung.

3.5 Reisen und Aufenthalte in fremden Ländern sind z.T. durch Gegebenheiten bedingt, die auch mit Gefahren verbunden sein können. Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Bestimmungen und Anwendungen anderer Materialien und Bauweisen entsprechen bauliche und technische Einrichtungen nicht immer deutschem Standard, was insbesondere bei Sportanlagen sowie bei energieversorgten Anlagen (Gasboiler, Heizungen, Herde usw.) gilt. Gebrauchsanweisungen sind daher genau zu beachten, und stets ist vor Inbetriebnahme einer solchen Einrichtung der Leistungsträger zu befragen, da dieser die anderen, jedoch ortsüblichen Gebrauchsfunktionen kennt und diese erläutern kann. In fast allen südlichen Urlaubsgebieten treten Wasser- und Energieversorgungslücken und -rationierungen auf.

3.6 Geoplan weist darauf hin, dass, sofern bei Geoplan lediglich eine Eintrittskarte oder ein Flug oder ein Hotelaufenthalt etc. gebucht wird, Geoplan insoweit lediglich als Vermittler und nicht als Veranstalter auftritt. Die Rechte und Pflichten der Geoplan und des Kunden richten sich dann nach den einschlägigen Vorschriften des BGB.

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4. Leistungs- und Preisänderungen

Die Angaben in der Reiseausschreibung über Reiseroute, Beförderungsart und Unterbringung gelten unter dem Vorbehalt von Änderungen aufgrund aktueller Flug- und Hotelsituationen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und die nicht von Geoplan wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und dies von Geoplan unverzüglich mitgeteilt wird. Anderenfalls steht dem Kunden das unverzüglich wahrzunehmende Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
Die nachträgliche Erhöhung des Reisepreises gemäß der Vorschrift des § 651a IV BGB wird vereinbart. Eine Erhöhung des Reisepreises ist spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt letztmalig zulässig.
Bei einer Änderung des Wechselkurses nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Kosten der Reise dadurch für Geoplan erhöht haben.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Geoplan den Reisepreis insoweit erhöhen, als die Erhöhung auf den Sitzplatz bezogen ist. Geoplan kann insoweit den Erhöhungsbetrag verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Geoplan erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechend anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Geoplan nicht vorhersehbar waren. Im übrigen gelten die Rechte des § 651a V BGB. Soweit der Reisende einzelne von ihm bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, ist eine Erstattung des hierauf anfallenden Teilbetrages durch Geoplan nur möglich, soweit der Reisende eine Bestätigung des Leistungsträgers über eine Erstattung dieser Kosten an Geoplan übermittelt.

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5. Bearbeitungsgebühr

Bis zu einem Auftragswert von 300 € wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 26 € in Rechnung gestellt. Übersteigt der Auftragswert 300 €, wird keine Bearbeitungsgebühr berechnet.
Für die Ausstellung des Japan Railpass und regionaler Bahnpassvarianten, ohne die Buchung weiterer Reiseleistungen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € pro Pass erhoben.

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6. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Durch die Reisebeschreibung bzw. durch die Buchungsbestätigung erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich von Ihrem Reisebüro unterrichten; jeder Reisende ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Geoplan weist darauf hin, dass die Dauer der Visumserteilung von Land zu Land unterschiedlich ist; eine Visabeantragung sollte spätestens 2 Monate vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft/Konsulat beantragt werden. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, dass sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Informationen über Pass-, Visaund Gesundheitsbestimmungen, die ihm bekannt werden, an den Reisenden weiterzuleiten. Im Katalog diesbezüglich vorhandene Informationen gelten für deutsche Staatsangehörige. Ausländische Staatsbürger und Inhaber von Fremdpässen wenden sich bitte an das Konsulat des jeweiligen Reiselandes.

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7. Reiseunterlagen

Die Reiseunterlagen enthalten in der Regel die Beförderungsausweise, die Gutscheine für das Landarrangement, Tipps für das Reiseland, Adressen und Telefonnummern des Vertragspartners im Reiseland sowie die Rechnung.
Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise vollständig erhalten haben sollte (mindestens 5 Tage vor Abflug), ist Geoplan umgehend zu benachrichtigen. Die Nichtteilname an dem gebuchten Programm aufgrund mangelnder Reiseunterlagen geht zu Lasten des Reisenden und löst die Verpflichtung zur Zahlung entsprechend den Vertragsbedingungen aus, wenn nicht ein von Geoplan zu vertretender Mangel vorliegt. Ein Kunde kann sich nach Rückkehr von der Reise nicht darauf berufen, dass er seine Reiseunterlagen nicht entsprechend der hier aufgeführten Aufzählung vollständig erhalten habe, insbesondere keine Kenntnis von Adresse und Telefonnummer der Agentur im Reiseland gehabt hätte.

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8. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen und Ersatzperson

8.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Wir empfehlen unseren Kunden den Schriftweg. Es gilt der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Geoplan. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, kann Geoplan Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten, je angemeldetem Reisenden verlangen (Einwendungen des Reisenden gegen die Höhe des Schadens sind dadurch nicht ausgeschlossen, jedoch hat der Kunde die Höhe des Schadens von Geoplan für diesen Fall nachzuweisen):

* bis 12. Woche vor Reisebeginn 200 € (pro Person)
* ab 12. Woche bis 8. Woche vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
* 8 bis 4 Wochen vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
* ab 4 bis 2 Wochen vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
* ab 2 Wochen vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
* ab einer Woche 65 % des Reisepreises
* bei Nichterscheinen zum Reiseantritt: 90 % des Reisepreises

Die pauschalierten Schadensersatzbeträge beziehen sich auf den von Geoplan vertretenen Leistungsteil. Die im Linienflugverkehr zu beachtenden Rücktritts- und Stornobedingungen werden hiervon nicht berührt und sind von dem Kunden gegenüber der Fluggesellschaft selbst geltend zu machen und durchzuführen.

Soweit die örtlichen Leistungserbringer darüber hinausgehende Stornozahlungen verlangen, wird Geoplan im konkreten Leistungsangebot an hervorgehobener Stelle die gesonderten Stornobedingungen des jeweiligen Leistungsteils mitteilen und als Vertragsbestandteil anbieten.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 € erhoben. Der Reiseveranstalter kann den Wechsel in der Person des Reisenden ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder deutsche oder ausländische gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Geoplan kann aufgrund der Linienflugverkehrsbestimmungen, auf die Geoplan keinen Einfluss hat, jedoch bei einem Reiseteilnehmerwechsel nicht gewährleisten, dass die vermittelten Linienflugverkehrsbedingungen für den Dritten in gleicher Art und Weise vermittelt werden können.

Nachträgliche Änderungen bedingen eine Bearbeitungsgebühr von 26 € pro Person und Buchung. Nachträgliche Änderungen ab der vierten Woche vor Antritt der Reise können in der Regel nur im Wege der Stornierung und Neubuchung berechnet werden.

Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz (z.B. durch Nichterscheinen zum Reisetermin) oder teilweise nicht in Anspruch, kommt eine Erstattung des Gegenwertes nur dann in Betracht, wenn Geoplan dadurch Aufwendungen erspart. Bei vorzeitiger Rückreise kann die Erstattung nur erfolgen, sofern der Reisende eine Bestätigung des Quartiergebers oder der Reiseleitung über den zu erstattenden Betrag vorlegt.

8.2 Das Recht des Kunden, die Reise wegen eines Mangels zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung wegen Mangels der Reise ist erst zulässig, wenn die Geoplan eine ihr vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der Geoplan verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

8.3 Rücktritt und Kündigung durch Geoplan Geoplan kann in folgendem Fall vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Geoplan nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist; für diesen Fall behält Geoplan den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Geoplan ist auch berechtigt, gem. den oben festgelegten Stornobedingungen pauschaliert abzurechnen

8.4 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge höherer Gewalt - z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen - erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch Geoplan den Reisevertrag kündigen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, so ist Geoplan verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Rückbeförderung des Reisenden zu treffen, falls die Rückbeförderung Teil der vereinbarten Reiseleistungen ist. Die Mehrkosten tragen der Reisende und Geoplan je zur Hälfte. Die übrigen Mehrkosten trägt der Reisende allein.

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9. Haftung von Geoplan

9.1 Geoplan haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns dafür, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

9.2 Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung der Geoplan für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Geoplan herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit Geoplan für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung der Geoplan auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Geoplan hierauf berufen.

9.3 Geoplan haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden.

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10. Mitwirkungspflicht der Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, etwaige Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung und der lokalen Agentur zur Kenntnis zu geben, die beauftragt sind, für Abhilfe zu sorgen; bei Reisen in Gebiete, in denen eine örtliche Agentur von Geoplan nicht vorgesehen ist, sind Beanstandungen unverzüglich Geoplan selbst zur Kenntnis zu geben. Dies gilt auch für reine Hotelbuchungen, wo eine Betreuung grundsätzlich nicht eingeschlossen ist.
Die Reiseleitung ist jedoch nicht bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anzuerkennen. Schäden am Reisegepäck oder dessen Verlust müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem jeweiligen Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaft, Schiffsführung, Busunternehmen) angezeigt werden, wobei Geoplan darauf hinweist, dass bei insoweit vermittelten Fremdleistungen sich die Anmeldungsfristen nach den einschlägigen Bestimmungen der Verkehrsträger richten. Liegen Diebstahl oder Beraubung vor, ist Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und hierüber eine Bestätigung zu verlangen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche nicht zu. Der Reisende ist verpflichtet, die angegebenen spätest zulässigen Zeiten für den Abfertigungsschluss am Schalter des Flughafens unbedingt einzuhalten, da anderenfalls der Anspruch auf Beförderung erlischt.

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11. Rückflugbestätigung

Geoplan weist darauf hin, dass der Kunde unter allen Umständen den Rückflug vom Urlaubsort bei der Reiseleitung oder Agentur, sowie bei dem Luftverkehrsführer rückbestätigen muss. Die Rückbestätigung sollte nicht später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Rückflug bei der Fluggesellschaft erfolgen.

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12. Nennung der Fluggesellschaft

Geoplan verpflichtet sich - sofern der Kunde einen Flug mitgebucht hat - die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, zu bezeichnen. Da Geoplan nur Linienflüge anbietet, ist dies bereits bei Buchungen selbstverständlich.

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13. Allgemeines

Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Juni 2009. Die Angaben in diesem Prospekt und in den Preislisten haben Gültigkeit für den in der jeweiligen Preisliste angegebenen Zeitraum. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages zur Folge. Alle auf Personen bezogenen Daten, die Geoplan zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Wir weisen darauf hin, dass für bestimmte Destinationen bzw. Programmteile in Folge der Ursprünglichkeit des besonderen Erlebniswertes Erfordernisse gelten, die Sie bitte dem besonderen Hinweisblatt 1 entnehmen und die für diese speziellen Erlebnistouren/- reisen als verbindlich vereinbart gelten.

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Hinweise

Unsere Reiseziele sind Entwicklungsländer und Sie sollten sich auf entsprechende örtliche Gegebenheiten einstellen. So ist z.B. ein bekanntes Phänomen, dass es zu Beeinträchtigungen bei der Strom- oder Wasserversorgung kommen kann. Dort, wo Sie bereits eine gute touristische Infrastruktur vorfinden, wird an selbiger mit Sicherheit noch gefeilt, d.h. Sie müssen mit einer regen Bautätigkeit rechnen. Dies trifft im besonderen auf sämtliche Badedestinationen zu. Neben bekannten Zielen stellen wir in unserem Katalog auch touristisches Neuland vor. Um dieses unbeeinträchtigt genießen zu können, sollten Sie ein wenig Pioniergeist an den Tag legen, denn in dieser relativ unerschlossenen Region können wir einen minutiösen Ablauf der Touren nicht garantieren. Aber schließlich ist es gerade das kleine bisschen Abenteuer, was diese Ziele so reizvoll macht.

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